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öffentlich


Gründung des Regionalen Energiewerks Untermain [REW]



Die Aufgaben des REW

           Unterstützung der Gemeinden in deren Gebiet Projektstandorte gegeben sind
           Abschluss von Flächensicherungsverträgen mit den Grundstückseigentümern
           Vergabe und Begleitung von Gutachten die für die Genehmigungsfähigkeit eines Projektes erforderlich sind
           Unterstützung bei der Erstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen
           Herstellung der Genehmigungsreife von Projekten, Genehmigungsantrag stellen Organisation von Projektgesellschafen unter Beteiligung u.a. von regionalen
           Unternehmen und Bürgerenergiegenossenschaften, und Abgabe der Projekte an diese (gegen Erstattung der Aufwendungen).
           Das REW organisiert die Leistungen und bedient sich zur Erfüllung der Aufgaben auch der Leistungen Dritte
           Dies wird derzeit (von Projektgesellschaften erledigt)

Rechtliches
Sofern sich die Gemeinde - wie ein Privater - am allgemeinen Wirtschaftsleben unmittelbar oder mittelbar betätigt, sind in erster Linie zwei Aspekte zu bedenken:

           Zum einen muss aus Sicht der Einwohner der Gemeinde und des gemeinen Wohls insgesamt Vorsorge getroffen werden gegen ein zu risikoreiches Handeln der Gemeinde und gegen ein Handeln, das nicht mehr aus Gemeinwohlmotiven erfolgt, sondern aus reinem Gewinnstreben.
           Zum anderen müssen private Konkurrenten in gewissem Umfang vor einer zu ausgedehnten gemeindlichen Tätigkeit auf Wirtschaftsmärkten geschützt werden, da die Gemeinde über Wettbewerbsvorteile verfügt (z.B. fehlende Insolvenzfähigkeit nach § 128 Abs. 2 GO). Zudem liegt ein zu starkes Verdrängen Privater am Marktgeschehen nicht im allgemeinen Interesse.

Da es auf der anderen Seite aus Gründen der wirtschaftlichen Aufgabenerledigung und der effektiven Versorgung der Einwohner - besonders in Mangelsituationen - durchaus Sinn machen kann, dass sich eine Gemeinde am Wirtschaftsleben beteiligt, hat der Gesetzgeber eine schwierige Abwägung vorzunehmen. Das Ergebnis dieser Abwägung findet sich in den öffentlich-rechtlichen Marktzutrittsbeschränkungen der §§ 107 ff. GO.

Finanzierung:
Stammkapitaleinlage 100.000 €
51% Gesellschafter; für Großwallstadt bedeutet dies zwischen 0,25 € bis 0,50 € je Einwohner.
48 % Gesellschafter 48.000 € bei 4 Energiewerken = 12.000 € pro Energiewerk
1 % Bürgerenergiegenossenschaft = 1.000 €

Der laufende Finanzbedarf wird derzeit auf 500.000 € pro Jahr taxiert.

Annahme jährlicher Aufwand 500.000 €
51 % Gesellschafter 100.000 € pro Jahr = 0,50 € bis 1,00 € pro Einwohner pro Jahr
48 % Gesellschafter 400.000 € pro Jahr = 100.000 € pro Energiewerk pro Jahr
1% Bürgerenergiegenossenschaft = 5.000 € pro Jahr

Die Refinanzierung soll aus entwickelten Projekten und dem Verkauf der dazugehörigen Genehmigungen erfolgen.
Es stellt sich die Frage, ob die prognostizierten Ansätze sich bei einem hohen möglichen Investitionsbedarf standhalten. [Planungskosten, Grundstücksaquise u.ä].

Wie wirkt sich das bisher fehlende Knowhow der Regionalgesellschaft, denn dieses muss ja wieder bei Projektgesellschaften zugekauft werden?
Letztlich bleibt die Frage im Raum, warum die öffentliche Hand ohne zwingende Gründe mit Steuermitteln überhaupt in nicht risikofreie Projekte einsteigen sollte.
Dies sollten die Energiegesellschaften [Bayernwerk, Süwag, Gasuf], Gemeindewerke oder Stadtwerke tun. 
 
Über die Beteiligung an der Gasversorgung Unterfranken GmbH an der REW Untermain GmbH besteht eine, wenn nur geringe, Beteiligung der Gemeinde. Angesichts dessen sowie dem o.g. Sachverhalt und dem erklärten Willen der Gasuf zukunftsfähigen Energieerzeugungsprojekte in der Region zu realisieren, empfiehlt die Verwaltung, von einer direkten Beteiligung an der REW Untermain GmbH zunächst Abstand zu nehmen.

Vortrag von Herrn Dieter Gerlach

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Gemeinde Großwallstadt
Hauptstraße 23, 63868 Großwallstadt
Tel.: 0 60 22 / 22 07 - 0
E-Mail: info@grosswallstadt.de
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